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EUDR geändert: Neue Fristen für 2026/2027 und was die Vereinfachungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen bedeuten

Im Dezember 2024 und Dezember 2025 hat die Europäische Union die Entwaldungsverordnung (EUDR) geändert, Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt und die Anwendungstermine verschoben.

Die EUDR wurde geändert — zweimal

Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung 2023/1115) sollte ursprünglich ab Dezember 2024 gelten. Die Europäische Kommission erkannte jedoch, dass Unternehmen — insbesondere kleine und mittlere Unternehmen — mehr Zeit und klarere Leitlinien für die Einhaltung benötigten.

Im Dezember 2024 verabschiedete die EU die erste Runde von Änderungen, gefolgt von einem zweiten Paket im Dezember 2025.

Quelle: Europäische Kommission — Verordnung über entwaldungsfreie Produkte

Neue Anwendungsfristen

  • Große und mittlere Inverkehrbringer: 30. Dezember 2026
  • Kleinst- und Kleinunternehmer: 30. Juni 2027
  • Kleinst- und Kleinunternehmer, die bereits unter die EUTR fielen: 30. Dezember 2026

Was sich NICHT geändert hat

  • Sorgfaltspflichten bleiben bestehen
  • Sieben Rohstoffe im Geltungsbereich: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz
  • Stichtag: 31. Dezember 2020
  • Legalitätsanforderung bleibt bestehen

Quelle: EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/1115

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Lieferketten kartieren
  • Geolokalisierungsdaten von Lieferanten sammeln
  • Im EUDR-Informationssystem registrieren
  • Risiken bewerten anhand des Länder-Benchmarkings
  • Alles dokumentieren

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